Rezepte & Überweisungen

Gerne können Sie Rezepte und Überweisungen über unser Telefon bestellen, beachten Sie hier bitte die Bandansage. Seit Januar 2024 wurde für alle Arztpraxen verpflichtend das E-Rezept eingeführt. Vor Erstellung des E-Rezeptes muss die Versichertenkarte am Anfang des Quartals einmalig in unserer Praxis vorgelegt werden. Um das E-Rezept abrufen zu können, muss der Patient nur die gültige Versichertenkarte seiner Krankenkasse oder einen Ausdruck in der Apotheke abgeben. Zusätzlich können E-Rezepte auch mit der eRezept App der Gematik abgerufen werden. Hierzu laden Sie sich die entsprechende App auf Ihr Smartphone.
Das E-Rezept kann aktuell nur für verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Medikamente bei GKV-versicherten Patienten ausgestellt werden.
Nicht möglich sind E-Rezepte bislang für Betäubungsmittel, Verbands-mittel, Teststreifen und arzneimittelähnliche Hilfsprodukte nach §31 SGB V sowie Hilfsmittel und enterale Ernährung. Ferner Verordnungen zu Lasten der sonstigen Kostenträger (Sozialhilfe, Bundespolizei, Bundeswehr etc.) bzw. für im Ausland Versicherte.
E-Rezepte können am Folgetag direkt in der Apotheke durch Vorlegen Ihrer Versichertenkarte abgeholt werden.
Überweisungen und Rezepte die bis jetzt noch nicht als E-Rezept verfügbar sind, können in der Folgesprechstunde in der Praxis abgeholt werden.